Neuerungen in der Heilmittelverordnung 2013

Liebe ärztliche Kollegen, hier einige wichtige Informationen für das Jahr 2013 die die Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Arzt neu beeinflussen:

Zum Einen wurden erstmalig bundesweit gültige Praxisbesonderheiten vereinbart. Auf der acht Seiten langen Liste sind alle Indikationen aufgeführt, die außerbudgetär verordnet werden können. Im Laufe des Jahres soll es neue Verordnungsvordrucke geben, auf denen Sie auch den zur Indikation gehörenden ICD-10-Schlüssel eintragen. Alle Schlüssel, die als Praxisbesonderheit aufgeführt sind, können ab 1.1.2013 ohne Regressangst verordnet werden.

Zum Anderen wurde ein Merkblatt beschlossen, in dem das Verfahren der langfristigen Verordnungen geklärt wird. Sie können Patienten mit längerfristigem Behandlungsbedarf nun unbürokratischer die entsprechende Verordnungen ausstellen.Voraussetzung ist, dass die Indikation auf der dafür veröffentlichten Liste zu finden ist und der ICD-10-Schlüssel auf der Verordnung aufgeführt ist. Auch diese Rezepte belasten das Heilmittelbudget nicht.

Außerdem wurden für die einzelnen Bundesländer die Ausgabenvolumen für Heilmittel festgelegt. Dabei wurde vereinbart, dass das tatsächlich verordnete Volumen von 2011 im nächstem Jahr nicht unterschritten wird. Länder, die über dem vereinbarten Volumen lagen können sich also freuen, im nächsten Jahr wird es nicht weniger.

Quelle: physio.de

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.“