Sollten Sie bei sich Defizite bemerken die Sie bei alltäglichen Handlungen Beeinträchtigen sollten Sie einen Arztbesuch in Erwägung ziehen. Dort ist es dann möglich sich eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie ausstellen zu lassen. Diese Heilmittelverordnung ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sollten Sie sich unsicher sein ob ihr Arzt Ihr Anliegen versteht ,erstellen wir gern mit Ihnen eine Behandlungsempfehlung , die auf sie individuell zugeschnitten ist, für Ihren Arzt.
Danach können Sie mit Ihrem Arzt absprechen ob eine ergotherapeutische Behandlung bei Ihnen zum Tragen kommt.
Sollte sich Ihr Arzt entschließen die Behandlung durch die Ergotherapie stützen zu lassen kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren einen Termin mit uns.
Wir nehmen gern alle Patienten mit Rezepten von gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaft und Bundeswehr auf.
Selbstverständlich kann eine Therapie bei uns auch durch private Leistungen erfolgen.
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